Sachkundenachweis und die Erlaubnispflicht nach §11 für Hundesitter und Tiersitter

von Feb 29, 2020Tiersitter

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Benötigen Tiersitter einen Sachkundenachweis? Und was hat es mit der Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz auf sich? In diesem Artikel möchten wir etwas Klarheit über die rechtliche Lage von Tiersittern schaffen.

Dieser Beitrag dient lediglich einer groben Darstellung der Gesetzeslage und ersetzt kein Telefonat mit dem zuständigen Veterinäramt!

Was ist der § 11 des Tierschutzgesetzes?

Der bekannte § 11 Tierschutzgesetz bezieht sich neben Training, Verkauf und Zucht u. a. auch auf die Haltung von Tieren. 

(1) Wer 

1. gewerbsmäßig  […]

a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, […] bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. […]

§ 11 (1) 8a) des Tierschutzgesetzes besagt, also dass das gewerbsmäßige Halten von Wirbeltieren erlaubnispflichtig ist. Was das genau heißt erfahrt ihr später.

Vorsicht: gewerbsmäßig ist nicht das gleiche wie gewerblich. Gewerbsmäßig bedeutet, selbstständig, planmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung. Halten bedeutet das Tier den überwiegenden Teil des Tages oder Nachts bei sich zu haben.

Was bedeutet erlaubnispflichtig?

Wer beruflich als Tiersitter arbeiten möchte, benötigt laut §11 TierSchG eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Für diese Erlaubnis ist allein das für dich zuständige Veterinäramt verantwortlich. Die Kriterien für einen erlaubnispflichtigen Tiersitter variieren stark unter den verschiedenen Bundesländern, Städten und sogar Stadtteilen. 

In München ist die Tierbetreuung zum Beispiel generell erlaubnisfrei, wenn du nicht mehr als 2 Hunde oder 4 Katzen bei dir zuhause übernachten lässt und keine gesonderten Räumlichkeiten mietest (laut Telefonat mit Veterinäramt München). In Frankfurt hingegen ist die Tätigkeit als Tiersitter bereits erlaubnispflichtig, sobald du die Gasttiere in deine Wohnung aufnimmst (laut Telefonat mit dem Veterinäramt Frankfurt). 

Beachtet, dass dies keine verbindliche Aussage ist und keine Garantie auf Richtigkeit besteht. Gesetze und Verordnungen ändern sich laufend. Also informiert euch bitte stets selbst bei dem für euch zuständigen Veterinäramt!

Was muss ich als Tiersitter tun, wenn ich die Erlaubnis meines Veterinäramts benötige?

Wird deine Tätigkeit als Tiersitter als erlaubnispflichtig eingestuft, musst du beim Veterinäramt einen Antrag für die Erteilung der Erlaubnis stellen und entsprechende Nachweise vorlegen, die zeigen, dass du sachkundig bist. Üblicherweise ist handelt es sich dabei um den Sachkundenachweis.

Sachkundenachweis Erlaubnispflicht Hundesitter Tibeo Prüfung

Mit diesem Antrag kannst du zudem diverse weitere Zeugnisse und Nachweise über deine Fachkenntnisse einreichen. Häufig notwendige oder gerne gesehene Nachweise sind:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • fachbezogene Tätigkeiten
  • Fortbildungen

Die Bearbeitung eines Antrags kann mehrere Monate dauern. Hier findest du zum Beispiel den Antrag von Berlin und München. Wenn du in Berlin wohnst, findest du hier weitere Infos.

Gibt es andere Qualifikationen, die bei den Behörden für den Sachkundenachweis genehmigt werden?

Ja. Als sachkundig können auch Personen mit jahrelanger Berufserfahrung und Fortbildungsnachweisen in der Tierbranche gesehen werden. Wenn du also bereits eine Ausbildung als Tierarzthelferin absolviert hast oder andere berufliche Qualifikationen, die mit Tieren zu tun haben vorweisen kannst, können diese auch für eine Genehmigung genügen.

Grundlage der Entscheidungen sind die Gesetze der jeweils betreffenden Bundesländer und Städte. Da die zuständige Behörde den Antrag nach eigenem Ermessen bearbeitet, kann es hier durchaus Unterschiede zwischen den Veterinärämtern geben. 

Werden alle Sachkundenachweise beim Veterinäramt angenommen?

Nicht zwangsläufig. Über die Anerkennung eines Sachkundenachweises entscheiden die Behörden individuell vor Ort. Unter den verschiedenen Sachkundenachweisen und angebotenen Lehrgängen gibt es qualitative Unterschiede zwischen den Anbietern und nicht alle Sachkundenachweise werden akzeptiert. Wenn ihr euch unsicher seid, ob euer Lehrgang auch akzeptiert wird, fragt am besten vorher bei dem für euch zuständigen Veterinäramt nach.

Dient ein Hundeführerschein als Ersatz für den Sachkundenachweis für Hunde?

Die Begriffe Sachkundenachweis für Hunde und des Hundeführerschein werden umgangssprachlich häufig gleichwertig verwendet. Allerdings handelt es sich nicht um dieselben Nachweise. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anbieter der Sachkundenachweise können sich diese beiden Prüfungen inhaltlich aber durchaus überschneiden. Zudem existiert in Deutschland keine einheitliche, bundesweite Regelung über die Inhalte der Prüfungen. Letztendlich entscheidet – wie immer – das Veterinäramt vor Ort darüber.

Ich betreue gar keine Hunde, sondern nur Katzen. Brauche ich trotzdem einen Sachkundenachweis?

Ja. Zwar handelt es sich bei dem üblichen Sachkundenachweis um den Sachkundenachweis für Hunde, allerdings gibt es ihn für alle Tierarten. Das heißt, wenn du also nur Katzen, Kleintiere, Vögel oder Reptilien betreust, musst du für diese Tierart einen Sachkundenachweis vorlegen können. Natürlich gilt das nur, sofern deine Tierbetreuung vom zuständigen Veterinäramt als erlaubnispflichtig eingestuft wurde.

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Wo kann ich einen Sachkundenachweis machen?

Sachkundenachweise werden meist bei Tierärztekammern erworben. Oft können sie auch bei der Industrie- und Handelskammer oder bei speziellen Hundetrainern absolviert werden. Meist kann dir dein zuständiges Veterinäramt am besten weiterhelfen und passende Lehrgänge empfehlen.

Die Prüfung zum Sachkundenachweis

Die Prüfungen zum Sachkundenachweis variieren je nach Bundesland und Kammer. Meist ist nur theoretisch und besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Eine Prüfung kann in der Regel mit 16 Jahren, spätestens mit 18 Jahren absolviert werden.

Der Sachkundenachweis ist übrigens ein Leben lang gültig und kann in der Regel beliebig oft wiederholt werden.

Brauche ich als Tiersitter jetzt also einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz um Tierbetreuung anzubieten?

Da es keine deutschlandweite Regelung für die Behandlung dieser Rechtslage gibt, kann die Antwort je nach Wohnort variieren und lässt sich nicht pauschal festlegen.

Das letzte Wort hat immer dein zuständiges Veterinäramt.

Wie bei Plattformmodellen üblich, handeln auch die Tiersitter bei Tibeo eigenverantwortlich und müssen sich um rechtliche und steuerliche Angelegenheiten selber kümmern. Dazu zählt auch, dass sich die Tiersitter bei ihrem zuständigen Veterinäramt erkundigen. Oft genügt ein einfacher Anruf und die Mitarbeiter helfen dir gerne weiter.

Uns liegt Tierwohl sehr am Herzen. Als reiner Vermittler ohne weitere Kenntnisse der individuellen Verhältnisse des jeweiligen Sitters, sind wir auf eure Mithilfe angewiesen! Entsprechend gehen wir davon aus, dass sich jeder, der sich bei uns anmeldet, mit der Thematik befasst hat.

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Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Beitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient. Der Inhalt dieses Artikels kann und soll ein individuelles und verbindliches Telefonat mit dem Veterinäramt, das auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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